Wenn du von unserer lebenslangen Garantie für deinen Kinderwagen profitieren möchtest, dann registriere deinen Kinderwagen innerhalb von 6 Monaten nach Kauf auf elsa-emil.de. Sie gilt, ab dem Zeitpunkt der Registrierung.
Nach Registrierung räumen wir dir zusätzlich zu deinen gesetzlichen Mängelrechten auf den bei uns oder unseren Partnern gekauften Kinderwagen eine lebenslange Garantie ein. Die Garantie gilt in Deutschland, Österreich und in der Schweiz. Die Garantie wird nur dem registrierten Erstkäufer gewährt, eine Übertragung ist ausgeschlossen.
1. Lebenslange Garantie
Die Garantie bezieht sich auf die Mangelfreiheit des Kinderwagens, einschließlich Funktionsfähigkeit, Material- oder Produktionsfehler. Sollte während der Garantiezeit ein Mangel auftreten, so gewähren wir dir im Rahmen dieser Garantie eine der folgenden Leistungen nach unserer Wahl:
- kostenfreie Reparatur der Ware oder
- kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel
Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch:
- Defekte die durch gewöhnlichen Verschleiß entstehen. Dazu gehören z.B. abgenutzte Räder, Kratzer am Rahmen, natürlicher Verfärbung oder auch bei Nichtbeachtung der Pflege- und Wartungshinweise
- Schäden durch Unfälle oder unsachgemäßen Gebrauch, Gewaltanwendungen, Fahrlässigkeit, Feuer oder anderen äußeren Schäden
- Schäden durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, Anleitungsvideos oder weiteren Richtlinien
- Schäden durch eine Wartung oder Reparatur durch einen nicht offiziellen Partner von ELSA & EMIL
- Diebstahl
- Transportschäden
2. Voraussetzungen
Im Garantiefall wende dich bitte an uns als Garantiegeber:
remmidemmi GmbH
Willy-Brand-Weg 39
48155 Münster
Mail: hallo@elsa-emil.de
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantieleistung ist, dass du uns die Prüfung des Garantiefalls ermöglichst. Du kannst den Kinderwagen bei einem unseren autorisierten Fachhändler abgeben und den Garantiefall dort aufgeben.
Zudem brauchen wir noch folgende Informationen von dir:
- Seriennummer (Diese befindet sich am Rahmen, siehe auch Anleitung)
- Jede Form einer persönlichen Identifikation
- Eine Kopie des Kaufbelegs
- Eine kurze Beschreibung des Mangels
4. Deine gesetzlichen Rechte
Durch diese lebenslange Garantie werden deine gesetzlichen Rechte aus dem geschlossenen Kaufvertrag nicht eingeschränkt. Von diesem Garantieversprechen bleiben etwaige bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte unberührt. Diese Fachhandelsgarantie verletzt deine gesetzlichen Rechte daher nicht, sondern erweitert deine Rechtsstellung vielmehr.
Sollte die Kaufsache mangelhaft sein, kannst du in jedem Fall im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung deine Rechte unentgeltlich geltend machen und zwar unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder ob die Garantie in Anspruch genommen wird.